Weitere Informationen finden Sie in den allgemeinen Hinweisen zu Fahrassistenzsystemen und Einparkhilfen.
Dieses System zeigt die örtlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem Kombiinstrument an. Dies erfolgt durch:
- die von der Kamera erkannten Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzung,
- Informationen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen aus den Karten des Bordnavigationssystems,
- Informationen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen von den vernetzten Diensten,
- von der Kamera erkannte Verkehrsschilder, die eine gemeinsame Verkehrszone angeben.
- Einige zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder.
Um gültige Informationen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen zu erhalten, wird die aktuelle Position des Fahrzeugs über die Telematikeinheit gesendet und nach der Verarbeitung sofort gelöscht.
Eine Verfolgung der Fahrzeugposition ist zu keinem Zeitpunkt möglich.
Die Datenschutzeinstellungen der vernetzten Dienste haben darauf keinen Einfluss.
Um aktuelle Informationen über die Geschwindigkeitsbegrenzung aus dem System zu erhalten, müssen die Karten des Bordnavigationssystems regelmäßig aktualisiert werden.
Die Einheit für die Geschwindigkeitsbegrenzung (km/h oder mph) ist abhängig von dem Land, in dem Sie fahren.
Dies muss bei der Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt werden.
Damit das System richtig funktioniert, muss die Geschwindigkeitseinheit auf dem Kombiinstrument mit der Geschwindigkeitseinheit des jeweiligen Landes übereinstimmen, wenn Sie eine Grenze überqueren.
Die Länderauswahl ist nur für Audiosysteme ohne Bordnavigation verfügbar.
Die automatische Erkennung von Verkehrsschildern ist eine Fahrhilfe; die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden nicht immer korrekt angezeigt.
Die auf den Verkehrsschildern angegebenen Geschwindigkeiten haben grundsätzlich Vorrang vor den Anzeigen des Systems.
Das System wurde so entwickelt, dass es Verkehrsschilder erkennt, die dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr entsprechen.
Spezielle Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie zum Beispiel solche für LKW, werden nicht angezeigt.
Die Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Kombiinstrument wird aktualisiert, sobald Sie an einem Verkehrsschild mit Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge (Personenkraftwagen) vorbeifahren.
Das System ist aktiv, erkennt aber keine Informationen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Bei Erkennung einer Information zu Geschwindigkeitsbegrenzungen zeigt das System den Wert an in Verbindung mit einem akustischen Signal.
Das akustische Signal ertönt, wenn das Signal bei Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung zuvor in der Funktion Straßenschilder der Anwendung ADAS auf dem Touchscreen aktiviert wurde.
Wenn das Fahrzeug eine vorgeschlagene Höchstgeschwindigkeit überschreitet, wird die Geschwindigkeit angezeigt und blinkt für einige Sekunden.
Wenn das Fahrzeug sie weiterhin überschreitet, wird die Geschwindigkeit angezeigt und blinkt für einige weitere Sekunden in Verbindung mit einem akustischen Signal.
Funktionsgrenzen
Unter bestimmten Umständen berücksichtigt das System die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht, insbesondere in folgenden Fällen:
- Luftverschmutzung,
- Abschleppen,
- Fahren mit Notrad oder Schneeketten,
- Reparatur eines Reifens mit dem provisorischen Reifenpannenset,
- junge Fahrer.
Es ist möglich, dass das System keine Geschwindigkeitsbegrenzung erkennt, wenn es das Schild nicht in einer vorbestimmten Zeit erkennt, sowie in folgenden Situationen:
- Normabweichende Verkehrsschilder,
- Verkehrsschilder, die verdeckt, beschädigt oder verformt sind,
Deaktivierung/Aktivierung
Standardmäßig wird das Signal bei Geschwindigkeitsüberschreitung bei jedem Start automatisch aktiviert.
Mit Touchscreen BLUETOOTH-Audiosystem oder MyCitroën Play
Die Einstellungen werden über
das Menü
Fahrbeleuchtung auf dem Touchscreen
geändert.
Mit MyCitroën Drive Plus
Die Einstellungen werden über
die
Anwendung ADAS auf dem Touchscreen
geändert.
Das System kann nicht deaktiviert werden.
Das Signal bei Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird beim Ausschalten der Zündung gespeichert.
Im Fall einer Deaktivierung des
Signals bei
Geschwindigkeitsüberschreitung leuchtet
diese Kontrollleuchte für einige Sekunden auf dem
Kombiinstrument auf.
Länderauswahl
Die Liste der erkannten Verkehrsschilder kann durch Auswahl eines bestimmten Landes aktualisiert werden.
Mit Touchscreen BLUETOOTH-Audiosystem
► Wählen Sie im Menü
Fahrbeleuchtung
auf dem Touchscreen
Sicherheit>Erkennung
Instrumente>Ländereinstellungen aus.
► Wählen Sie in der Liste Land wählen das gewünschte Land aus.
Mit MyCitroën Play
► Wählen Sie im Menü
Fahrbeleuchtung
auf dem Touchscreen Fahrassistenz-Funkti
onen>Ländereinstellungen aus.
► Wählen Sie in der Liste Land wählen das gewünschte Land aus.
Mit MyCitroën Drive Plus
► Wählen Sie in der Anwendung
ADAS auf
dem Touchscreen
Funktionen>Straßenschilder>Ländereinstellung
aus.
► Wählen Sie in der Liste Land wählen das gewünschte Land aus.
Das aktuelle Land wird auf dem Einstellungsbildschirm unter dem Funktionsnamen angezeigt.
Die Länderauswahl wird beim Ausschalten der Zündung gespeichert.
Funktionsstörung
Diese Kontrollleuchte leuchtet
auf dem
Kombiinstrument auf mit der Meldung
"Fehler akustisches Warnsystem: Fahrzeug
reparieren lassen", wenn eine Funktionsstörung
des akustischen Warnsystems vorliegt.
Das System könnte gestört oder nicht verfügbar sein.
Lassen Sie es von einem Vertreter des CITROËN-Händlernetzes oder einer qualifizierten Fachwerkstatt überprüfen.
Bei einer Funktionsstörung
leuchtet diese
Kontrollleuchte auf dem Kombiinstrument
in Verbindung mit der Anzeige einer Meldung und
einem akustischen Signal auf.
Lassen Sie es von einem Vertreter des CITROËN-Händlernetzes oder einer qualifizierten Fachwerkstatt überprüfen.
Diese Kontrollleuchte leuchtet
auf dem
Kombiinstrument auf mit der Meldung
"Fahrassistenzsensor blockiert: Sensor reinigen,
siehe Betriebsanleitung", wenn der Sensor
verdeckt wird.
Dabei handelt es sich um ein normales Verhalten.
Die Unterstützung durch eine qualifizierte Fachwerkstatt ist nicht erforderlich.
Halten Sie in diesem Fall das Fahrzeug an und prüfen Sie, ob die vordere Kamera mit Schmutz, Schlamm, Sand, Schnee, Eis oder etwas anderem bedeckt ist, wodurch die Sensorfunktion gestört wird.
Nach der Reinigung des Erkennungsbereichs ist das System wieder betriebsbereit.
Der Fahrer kann die von der Verkehrszeichenerkennung angezeigte Geschwindigkeit als Geschwindigkeitseinstellung für den Geschwindigkeitsbegrenzer, den Geschwindigkeitsregler oder den adaptiven Geschwindigkeitsregler auswählen, indem er die OK-Taste verwendet.
Bei Erkennung von Regen schlägt das System dem Fahrer eine Geschwindigkeit vor, die unterhalb der vom Kartensystem abgelesenen/ gesendeten Geschwindigkeit liegt, um sich an die Witterungsbedingungen anzupassen (Beispiel: auf der Autobahn wird eine Geschwindigkeit von 110 km/h statt 130 km/h vorgeschlagen).
Für weitere Informationen über den Geschwindigkeitsbegrenzer, den Geschwindigkeitsregler oder den Adaptiver Geschwindigkeitsregler siehe die entsprechende Rubrik.
Bedienelemente am Lenkrad
Anzeigen auf dem Kombiinstrument
Speichern der Geschwindigkeit Geschwindigkeitseinstellung
► Schalten Sie den Geschwindigkeitsbegrenzer 1-LIMITG oder den Geschwindigkeitsregler 2 ein.
Informationen zum Geschwindigkeitsbegrenzer oder Geschwindigkeitsregler werden angezeigt.
Wenn ein neuer Wert der Geschwindigkeitseinstellung erkannt wird, zeigt das System den Wert an, und "OK?", um vorzuschlagen, diesen als neue Sollgeschwindigkeit zu speichern.
Beträgt die Differenz zwischen der Geschwindigkeitseinstellung und der durch das Verkehrszeichenerkennung angezeigten Geschwindigkeit weniger als 5 km/h, wird das Symbol "OK?" nicht angezeigt.
Je nach Fahrbedingungen werden ggf. mehrere Geschwindigkeiten angezeigt.
► Drücken Sie auf 3-OK, um den neuen Wert der Geschwindigkeitseinstellung zu bestätigen.
Die Anzeige kehrt dann in den vorherigen Zustand zurück.
Erweiterte Erkennung von Verkehrsschildern
Weitere Informationen finden Sie in den allgemeinen Hinweisen zu Fahrassistenzsystemen und Einparkhilfen.
Dieses Zusatzsystem erkennt diese Verkehrsschilder und zeigt sie auf dem Kombiinstrument an.
Wenn Sie auf eines dieser Schilder zufahren, wird das Symbol auf dem Kombiinstrument angezeigt.
Der ausgewählte Anzeigemodus muss "Fahrhilfen" sein.
Die auf den tatsächlichen Verkehrsschildern angegebenen Vorgaben haben grundsätzlich Vorrang vor den Anzeigen des Systems.
Die Schilder müssen dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr entsprechen.
Aktivierung/Deaktivierung
Mit Touchscreen BLUETOOTH-Audiosystem oder MyCitroën Play
Die Einstellungen werden über
das Menü
Fahrbeleuchtung auf dem Touchscreen
geändert.
Mit MyCitroën Drive Plus
Die Einstellungen werden über
die
Anwendung ADAS auf dem Touchscreen
geändert.
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